Ratgeber

[5/16] Schülerdaten auf privaten Geräten verarbeiten

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Rechtliches aus allen Bundesländern

Wenn Lehrkräfte digital arbeiten wollen, dann schwebt das Thema „Datenschutz von Schülerdaten“ wie ein Damoklesschwert über ihnen. Besonders kritisch wird es, wenn du Schülerdaten auf privaten Geräten verarbeitet möchtest. Das beginnt bei der Excel-Tabelle in der Noten eingetragen werden, bis hin zum Einsatz eines digitalen Lehrerkalenders.

Dabei ist die Panik vieler Lehrkräfte unbegründet, da es in jedem Bundesland eindeutige Gesetze, Erlasse und Verordnungen gibt, die die Verarbeitung solcher Daten regeln. Die meisten von ihnen sind auch so formuliert, dass sie in der beruflichen Praxis gut und einfach zu verwirklich sind. In diesem Beitrag findest du Informationen zu den Datenschutzbestimmungen in deinem Bundesland! 

Wichtiger Hinweis! Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! Ich bin kein Jurist / Rechtsanwalt / Datenschutzexperte! Von daher kann und darf ich keine anwaltlichen Tipps geben und übernehme für die nachfolgenden Tipps keinerlei Haftung. Für eine genaue Auskunft, wende dich bitte an den Datenschutzbeauftragten deiner Schule.

Um es übersichtlich zu halten, liegen die einzelnen Bestimmungen für dein Bundesland nur einen Beitrag entfernt!

Die anderen folgen demnächst!

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